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Corona: Zertifikatspflicht für grössere Erotikbetriebe im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich gilt für grössere Erotikbetriebe die Zertifikatspflicht.
Der Zutritt zu Salons mit mehr als zwei Sexarbeitenden ist auf Kunden mit einem gültigen Zertifikat beschränkt. Im Gegenzug ist die Maskenpflicht für Besucher aufgehoben und die Kunden müssen ihre Kontaktdaten nicht mehr angeben. Bei der Kontrolle der Zertifikate müssen die Kunden einen Ausweis mit Foto vorlegen, zur Überprüfung der Identität.

Von der Zertifikatspflicht ausgenommen sind Salons mit maximal zwei Sexarbeitenden und maximal zwei Zimmern. Hier gelten weiterhin die bestehenden Auflagen: Maskenpflicht, Schutzkonzept und die Erhebung der Kontaktdaten der Kunden.