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Corona: Keine Zertifikatspflicht für Erotikbetriebe

Das Bundesamt für Gesundheit BAG sieht für erotische Dienstleistungen aktuell keine Zertifikatspflicht vor.

Ausnahme: Erotikbetriebe, die ein gastronomisches Angebot haben und / oder die über einen Wellnessbereichs verfügen. Diese Erotikbetriebe unterstehen der Zertifikatspflicht.

Alle anderen Erotikbetriebe können ihre Dienstleistungen mit einem Schutzkonzept anbieten. Alternativ gibt es für alle Erotikbetriebe die Möglichkeit, mit 2G zu arbeiten: Geimpft oder genesen, mit Maskentragpflicht, aber ohne Erhebung von Personendaten der Kundschaft.

Die Erotikbetriebe können auch mit 2G plus arbeiten: Geimpft oder genesen, mit zusätzlichem negativem Testresultat. Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
Bei 2G plus besteht keine Maskentragpflicht und die Erhebung von Personendaten der Kundschaft ist nicht nötig.